| Zwar stellt jede Operation prinzipiell eine Körperverletzung dar, zu der bei dokumentierter Aufklärung eine Zustimmung eingeholt werden muss. Die fehlende medizinische Notwendigkeit der schönheitschirurgischen Behandlung erzwingt hier jedoch eine schärfere Beurteilung der möglichen Risiken, sodass an die Aufklärung vor einem Eingriff und deren Dokumentation nach juristischer und medizinischer Auffassung besonders strenge Maßstäbe gelegt werden müssen. |